Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das in Deutschland für öffentliche Aufträge im Baubereich verwendet wird. Es besteht aus drei Teilen: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
Die VOB/A regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Sie enthält Vorschriften zur öffentlichen Ausschreibung, beschränkten Ausschreibung, freihändigen Vergabe und zur Vertragsänderung. Hier werden die formalen Anforderungen an die Vergabe und den Abschluss von Bauverträgen festgelegt. Die VOB/A gilt sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für private Bauherren, die sich freiwillig daran halten möchten.
Die VOB/B ist der zweite Teil der Vergabe- und Vertragsordnung und enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Hier sind Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, der Auftragserteilung, der Vergütung, der Mängelansprüche sowie zu weiteren vertraglichen Bestimmungen enthalten. Die VOB/B ist verbindlich, wenn sie in Bauverträgen vereinbart wird.
Die VOB/C ist der dritte Teil der Vergabe- und Vertragsordnung und enthält technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Hier sind insbesondere Normen und Regelwerke, technische Spezifikationen sowie Verfahrens- und Ausführungsregeln für bestimmte Bauleistungen festgelegt. Die VOB/C dient als Grundlage für die technische Ausführung von Bauprojekten und ist in der Regel in Bauverträgen als anzuwendende Normen genannt.
Die VOB wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) entwickelt und wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Sie dient der Vereinheitlichung und Transparenz bei der Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen in Deutschland.
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